Führerscheinklasse | Kraftfahrzeugtyp |
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AM | Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge |
A1 | Krafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum und bis zu 11 kW Leistung |
A2 | Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt |
A | Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge |
B | Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse |
BF17 | Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse Mindestalter für Erlangung der Fahrerlaubnis: 17 Jahre |
Schlüsselzahl B96 | Kraftfahrzeuge und Anhänger, die in der Kombination ein zulässiges Gesamtgewicht zwischen 3.500 und 4.250 kg besitzen |
Schlüsselzahl B196 | Krafträder ( auch mit Beiwagen ) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm , einer Motorleistung 11 KW,bei Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kw/kg nicht übersteigt. // gilt nur in Deutschland // |
BE | Fahrzeuge der Klasse B sowie Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 750 und 3.500 kg |
C1 | Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 7.500 kg |
C1E | Kombination aus einem Kraftfahrzeug gemäß C1 und einem Anhänger über 750 kg sowie Fahrzeug der Klasse B und ein Anhänger über 3.500 kg |
C | Kraftfahrzeuge mit über 3.500 kg Gesamtmasse |
CE | Kombination aus einem Kraftfahrzeug gemäß C und einem Anhänger über 750 kg |
D1 | Kraftfahrzeuge bis 8 m Länge, die zwischen 8 und 16 Personen befördern können (Fahrer nicht eingeschlossen) |
D1E | Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg |
D | Kraftfahrzeuge, die mehr als 8 Personen befördern können (Fahrer nicht eingeschlossen) |
DE | Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg |
L | Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, Futtermischwagen und andere Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h |
T | Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h (bbH) sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, Futtermischwagen und andere Flurförderfahrzeuge bis 40 km/h (bbH) |
Mofa-Führerschein | Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor (ohne Tretkurbeln), Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h |
Personenbeförderungsschein | Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Taxi, Mietwagen, Krankentransporter & Co. |