Begleitendes Fahren ab 17
Der „Führerschein mit 17“ ist eine gute Möglichkeit Fahrerfahrung zu sammeln.
Für die Ausbildung zum „Führerschein mit 17“ kann man bereits mit 16 ½ Jahren anfangen. Für die Antragstellung benötigen Sie:
-Antrag auf Fahrerlaubnis // bekommt man von der Fahrschule //
-Biometrisches Photo
-Sehtest ( Optiker )
Erste Hilfe Kurs
-Kopie Führerschein und Ausweis von den Begleitpersonen
Die Begleitpersonen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- mindestens 30 Jahre alt
- mindestens seit 5 Jahren im Besitz der Führerscheinklasse B
- höchstens 1 Punkt in Flensburg
Sobald die praktische Prüfung bestanden ist, wird eine vorläufige Fahrerlaubnis ausgestellt.Diese ist auch ohne Begleitperson ab dem 18.Geburtstag noch 3 Mon. im Innland gültig.
Den richtigen Kartenführerschein erhält man mit Vollendung des 18. Lebensjahres.
Neu Neu !!!
Ausbildung B 197
Heißt , 10 Std auf Schaltgetriebe Ausbildung und kurzer Prüfung ca 15 min,
dann weitere Ausbildung auf Automatik und Prüfung auf diesem !!!!