Bußgeldkatalog 2020 (Quelle: bussgeldkatalog.org)
neue Verkehrsregeln 2020 (Quelle: ADAC)
Prügungsrichtlinie (Quelle: fahrtipps.de)
Führerschein-Schlüsselzahlen (Quelle: ADAC)
Ausbildung aller Klassen – BKF-Schulungen
Bußgeldkatalog 2020 (Quelle: bussgeldkatalog.org)
neue Verkehrsregeln 2020 (Quelle: ADAC)
Prügungsrichtlinie (Quelle: fahrtipps.de)
Führerschein-Schlüsselzahlen (Quelle: ADAC)
Zur Umsetzung der EU-Rahmenrichtlinie 2003/59/EG hat der Bundesrat am 07.07.2006 das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) verabschiedet. Für alle, die gewerblich LKW oder Omnibus fahren, ist die Weiterbildung nunmehr verpflichtend.
Die Pflichtmodule, die innerhalb von fünf Jahren zu absolvieren sind, vermitteln die geforderten Grundkenntnisse für Lkw-Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2009 erworben haben.
Begleitendes Fahren ab 17
Der „Führerschein mit 17“ ist eine gute Möglichkeit Fahrerfahrung zu sammeln.
Für die Ausbildung zum „Führerschein mit 17“ kann man bereits mit 16 ½ Jahren anfangen. Für die Antragstellung benötigen Sie:
-Antrag auf Fahrerlaubnis // bekommt man von der Fahrschule //
-Biometrisches Photo
-Sehtest ( Optiker )
Erste Hilfe Kurs
-Kopie Führerschein und Ausweis von den Begleitpersonen
Die Begleitpersonen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sobald die praktische Prüfung bestanden ist, wird eine vorläufige Fahrerlaubnis ausgestellt.Diese ist auch ohne Begleitperson ab dem 18.Geburtstag noch 3 Mon. im Innland gültig.
Den richtigen Kartenführerschein erhält man mit Vollendung des 18. Lebensjahres.
Neu Neu !!!
Ausbildung B 197
Heißt , 10 Std auf Schaltgetriebe Ausbildung und kurzer Prüfung ca 15 min,
dann weitere Ausbildung auf Automatik und Prüfung auf diesem !!!!
Führerscheinklasse | Kraftfahrzeugtyp |
---|---|
AM | Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge |
A1 | Krafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum und bis zu 11 kW Leistung |
A2 | Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt |
A | Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge |
B | Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse |
BF17 | Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse Mindestalter für Erlangung der Fahrerlaubnis: 17 Jahre |
Schlüsselzahl B96 | Kraftfahrzeuge und Anhänger, die in der Kombination ein zulässiges Gesamtgewicht zwischen 3.500 und 4.250 kg besitzen |
Schlüsselzahl B196 | Krafträder ( auch mit Beiwagen ) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm , einer Motorleistung 11 KW,bei Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kw/kg nicht übersteigt. // gilt nur in Deutschland // |
BE | Fahrzeuge der Klasse B sowie Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 750 und 3.500 kg |
C1 | Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 7.500 kg |
C1E | Kombination aus einem Kraftfahrzeug gemäß C1 und einem Anhänger über 750 kg sowie Fahrzeug der Klasse B und ein Anhänger über 3.500 kg |
C | Kraftfahrzeuge mit über 3.500 kg Gesamtmasse |
CE | Kombination aus einem Kraftfahrzeug gemäß C und einem Anhänger über 750 kg |
D1 | Kraftfahrzeuge bis 8 m Länge, die zwischen 8 und 16 Personen befördern können (Fahrer nicht eingeschlossen) |
D1E | Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg |
D | Kraftfahrzeuge, die mehr als 8 Personen befördern können (Fahrer nicht eingeschlossen) |
DE | Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg |
L | Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, Futtermischwagen und andere Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h |
T | Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h (bbH) sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, Futtermischwagen und andere Flurförderfahrzeuge bis 40 km/h (bbH) |
Mofa-Führerschein | Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor (ohne Tretkurbeln), Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h |
Personenbeförderungsschein | Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Taxi, Mietwagen, Krankentransporter & Co. |