Zur Umsetzung der EU-Rahmenrichtlinie 2003/59/EG hat der Bundesrat am 07.07.2006 das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) verabschiedet. Für alle, die gewerblich LKW oder Omnibus fahren, ist die Weiterbildung nunmehr verpflichtend.
Gesetzlich geforderte Weiterbildung – Schulungen für den Güterverkehr
- Modul 1: Eco-Training
- Modul 2: (Sozial-)Vorschriften für den Güterverkehr
- Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
- Modul 4: Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi
- Modul 5: Ladungssicherung
Die Pflichtmodule, die innerhalb von fünf Jahren zu absolvieren sind, vermitteln die geforderten Grundkenntnisse für Lkw-Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2009 erworben haben.